Voraussetzungen
Ich behandle ausschließlich heranwachsende (18-21 J.) und erwachsene (21+) Sexualstraftäter und Beschuldigte.
Kinder und Jugendliche, bzw. deren Eltern, sollten sich wegen Beratung oder Therapie an die Jugendgerichtshilfe Ihrer Kommune wenden.
- Lernbehinderung
- Mangelnde Sprachkenntnisse
- Mangelndes Schuldbewusstsein
- Mehrere einschlägige Vorverurteilungen
- Gewaltanwendung oder -androhung
- Gewaltphantasien (sexueller Sadismus)
- Realer Missbrauch von Kindern (Hands-on-Delikte)
Als forensischer Sexualtherapeut führe ich keine Begutachtungen vor, während oder nach laufenden Therapien durch.
Da Krankenkassen die Tätertherapie nicht bezahlen, sollte die Finanzierung vorher gesichert sein. Die Kosten für ein Jahr Therapie (20 bis 25 Sitzungen) belaufen sich in der Regel auf etwa 2.650 bis 3.300 Euro, also ca. 250 Euro monatlich.

