Voraussetzungen
Ich behandle ausschließlich erwachsene Sexualstraftäter und Angeklagte. Kinder und Jugendliche, bzw. deren Eltern, sollten sich wegen Beratung oder Therapie an die Jugendgerichtshilfe wenden.
Weitere Ausschlusskriterien bei mir wären:
- Lernbehinderung
- Mehrere einschlägige Vorverurteilungen
- Gewaltanwendung oder -androhung
- Gewaltphantasien (sexueller Sadismus)
- Realer Missbrauch von Kindern (Hands-on-Delikte)
Da Krankenkassen die Tätertherapie nicht bezahlen, sollte die Finanzierung vorher gesichert sein. Die Kosten für ein Jahr Therapie (20 bis 25 Sitzungen) belaufen sich auf etwa 2.650 bis 3.300 Euro, also ca. 250 Euro monatlich.

